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Organisatorische Hinweise
Organisatorische Hinweise
für Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V., Lise-Meitner-Str. 6-8, 24768 Rendsburg (Stand Januar 2009 )
A. Fortbildungsanspruch
Alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Fortbildung. Dieser ist sowohl im Kindertagesstättengesetz (§ 19 KiTaG) als auch im Fortbildungsgesetz der Nordelbischen Kirche vom 22.11.1985 festgeschrieben. Dies bedeutet auch, dass Teilnehmende Anspruch auf Mitfinanzierung ihrer Fortbildung durch den Träger haben. Die Kosten hierfür sind im Haushalt der Kindertageseinrichtung zu berücksichtigen.
B. Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme an Fortbildungen
1. Anmeldungen werden nur schriftlich (per Post bzw. via Internet) auf entsprechendem Anmeldeformular entgegen genommen. Um vorausschauender planen zu können, bitten wir Sie, sich rechtzeitig zu den Veranstaltungen anzumelden. Bitte behalten Sie eine Kopie Ihrer Anmeldung für Ihre Unterlagen zurück. Telefonische An- und Abmeldungen können nicht entgegen genommen werden.
2. Das Anmeldeformular kann jeweils nur für eine Veranstaltung und eine Person benutzt werden.
3. Die Teilnahmebeiträge enthalten auch die Kosten für Verpflegung und gegebenenfalls für Übernachtung. Alle Preise werden in jeweils drei Kategorien ausgewiesen, die sich danach richten, ob die/der Teilnehmende aus einer Mitgliedseinrichtung, einer Einrichtung mit mitgliedschaftsähnlichem Status oder einer anderen Einrichtung kommt. Die Reisekosten sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten.
4. Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für den Teilnahmebeitrag gilt nur für die Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben. Vier Wochen vor Beginn der Fortbildung wird der Beitrag abgebucht. Bitte achten Sie darauf, in der Einzugsermächtigung den richtigen Betrag einzutragen (siehe 3.).
Falls Sie gegen Rechnung zahlen, erhalten Sie diese von uns ebenfalls vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
5. Ihre Anmeldung gilt als verbindlich angenommen, wenn Sie innerhalb von vier Wochen keine Absage von uns erhalten haben.
6. Das Tagungsprogramm wird Ihnen ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesandt.
7. Der Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Bei kurzfristigen Abmeldungen (ab vier Wochen vor Seminarbeginn) gelten folgende Regelungen:
Generell wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € einbehalten.
Bei einem schriftlichen Rücktritt ab vier Wochen vor Seminarbeginn müssen wir 50 %, ab vierzehn Tagen vor Seminarbeginn 75 %, bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitigen schriftlichen Rücktritt 100 % des Teilnahmebeitrags in Rechnung stellen, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Das Auswahlrecht über den Ersatzteilnehmer steht dem Veranstalter zu.
Für von der Nordelbischen Kirche finanzierte Fortbildungsveranstaltungen (Theologisch Religionspädagogische Grund- bzw. Aufbauqualifizierung) gelten Sonderregelungen. Wenn bei einer kurzfristigen Abmeldung keine Ersatzperson gefunden wird, wird eine Ausfallgebühr in Höhe der entstandenen Kosten erhoben.
8. Bitte bedenken Sie, dass Sie für die Tagung eine Dienstbefreiung bei Ihrem Träger beantragen müssen.
9. Veranstalter und Tagungsstätten gehen davon aus, dass die Teilnehmenden bei überregionalen Lehrgängen in der Tagungsstätte übernachten.
10. Die Tagungshäuser stellen überwiegend Doppelzimmer zur Verfügung. Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular, ob Sie unbedingt ein Einzelzimmer wünschen. Der dann fällige Einzelzimmerzuschlag ist von der/dem Teilnehmenden selbst zu zahlen (Barzahlung vor Ort). Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht.
11. Wir behalten uns vor, Lehrgänge bei Verhinderung einer Referentin/ eines Referenten oder aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen abzusagen oder zu verschieben. Wir bitten deshalb um Angabe der privaten Telefonnummer auf dem Anmeldeformular, damit wir Sie auch kurzfristig noch erreichen können.
