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Verlässlich mit Gott groß werden: Leitlinien zum Personaleinsatz und zur Mindestanwesenheit in Evangelischen Kitas in SH

a) Pädagogische Verantwortung geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus.

Die Fördergrundsätze im KitaG Schleswig-Holstein, insbesondere die Regelungen der Mindestanwesenheit nach §27, sind keine Grundlage für pädagogische Standards in evangelischen Kindertageseinrichtungen und sind nicht vereinbar mit pädagogischer Verantwortung.

  1. Die Mindestanwesenheit bildet die gesetzliche Untergrenze des anwesenden Personals. Diese definierte Untergrenze beschreibt nicht den notwendigen personellen Standard zur Sicherung des Kitaauftrags und dem kindlichen Wohlbefinden. Im Bewusstsein unserer Verantwortung für Eltern und Kinder setzen wir Standards in unseren Einrichtungen, die die Mindestqualität des Auftrags in Bildung, Betreuung und Erziehung sichern.

  2. In den Einrichtungen stehen durch hohe Ausfallquoten und geplante Abwesenheiten nicht nur in Ausnahmefällen, sondern im Regelfall nicht alle Fachkräfte zur Verfügung. Eine vollständige Besetzung des Teams ist in der Praxis selten gegeben. Die Regelungen der Mindestanwesenheit greifen vor diesem Hintergrund im Alltag häufig.

  3. Die Lebenswelten von Kindern und Familien haben sich verändert und individualisiert. Pädagogische Fachkräfte erleben dies in veränderten und intensiveren Bedarfen von Kindern, die höchste Professionalität erfordern.

  4. Wir unterscheiden konsequent zwischen pädagogischen Fachkräften und sonstigen Beschäftigten. Sowohl Aufgaben- als auch Anforderungsprofil unterscheiden sich grundsätzlich. Pädagogische Fachkräfte sind verantwortlich für die Qualität vor Ort und sind nur in besonderen Fällen und Konstellationen durch sonstige Beschäftigte zeitlich befristet ersetzbar.

b) Flexibilität bedeutet, vor Ort pädagogische Verantwortung zu übernehmen.

  1. Unsere Mindestqualität richtet sich auf die umfassende Sorge für das leibliche und seelische Wohl und den Blick auf Wohlbefinden des einzelnen Kindes. Dies umfasst Pflege und Gesundheitsfürsorge, aber auch emotionale Zuwendung und soziale Anerkennung. Unsere pädagogischen Fachkräfte sichern in hoher Verantwortung, Flexibilität und Kreativität auch in personellen Engpässen diese Qualität. Sie können Aufgaben an sonstige Beschäftigte delegieren (betreuende Hilfskräfte etc.), bleiben aber grundverantwortlich. Wenn die pädagogischen Fachkräfte diese Basisqualität nicht mehr sichern können, werden Betreuungseinschränkungen notwendig.

  2. Pädagogische Bildungsqualität lässt sich nur mit pädagogischen Fachkräften umsetzen. Wenn weniger Fachkräfte anwesend sind, hat dies Auswirkungen auf Kinder und Familien. Bevor es zu Betreuungseinschränkungen kommt, sind oft bereits Bildungseinschränkungen und Entwicklungseinschränkungen spürbar, die nur kurzfristig hingenommen werden können.

  3. Besonders bei Kindern unter drei Jahren und Kinder mit besonderen Bedürfnissen ist diese Qualität entscheidend für die weitere Entwicklung. Ihre besonderen Bedarfe müssen in den Entscheidungen zum Personaleinsatz besonders berücksichtigt werden.

c) Betreuungseinschränkungen sind Schutzmechanismen für alle.

  1. Betreuungseinschränkungen sind nicht rein auf rechnerische Aspekte zurückzuführen. Sie müssen unter Berücksichtigung der Qualifikation der Fachkräfte, der individuellen Bedarfe der Kinder und Familien und der spezifischen Situation in der Einrichtung sorgfältig abgewogen werden.

  2. Evangelische Träger übernehmen mit notwendigen Betreuungseinschränkungen Verantwortung für die seelische und körperliche Gesundheit ihrer Mitarbeitenden. Notwendige Betreuungseinschränkungen dienen daher auch dem Schutz der Fachkräfte, die sonst über ihre Belastungsgrenze hinaus arbeiten müssten.

  3. Betreuungseinschränkungen sind das Ergebnis einer intensiven Abwägung der Gegebenheiten vor Ort und höchstverantwortliche Entscheidungen der Kitaleiter*innen vor Ort. Sie spiegeln die hohe Flexibilität und das Verantwortungsbewusstsein der Fachkräfte wider, die stets im Sinne der Kinder und Familien handeln. Sie greifen erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Rendsburg, April 2025

2025-04-08-Leitlinien zum Personaleinsatz und Mindestanwesenheit.pdf herunterladen PDF, 151,2KB

Diese Leitlinien wurden im Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK) gemeinsam mit seinen Mitgliedern entwickelt. Rund 600 Kitas mit 41.000 Kita-Plätzen stehen mit dem VEK für höchste pädagogische Qualität. Diese Leitlinien sind Ausdruck dieser gemeinsamen Verantwortung. Evangelische Kitas sind eine starke Gemeinschaft für die Kinder.

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