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Beschwerdeverfahren für Kita-Kinder entwickeln

Hinter jeder Beschwerde steckt ein unerfülltes Bedürfnis

Die Umsetzung eines vom Bundeskinderschutzgesetz seit 2012 vorgeschriebenen „Beschwerdeverfahrens für Kita-Kinder“ bedeutet für die meisten Kindertageseinrichtungen, sich auf Neuland zu begeben. Denn bundesweit fehlen meist noch Konzepte und Erfahrungen, auf die zurückgegriffen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen machten sich ab Anfang 2014 fünf Kindertageseinrichtungen des Kitawerks Lübeck in einem Modellprojekt auf den Weg, neue Möglichkeiten der Beschwerde gemeinsam mit den Kindern zu entwickeln und auszuprobieren. Die unterschiedlichen Erfahrungen der Projekt-Kitas sind in der Handreichung zusammengefasst und sollen explizit ermutigen, eigene Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und dabei eine eigene positive Haltung gegenüber den Beschwerden der Kinder zu entwickeln.

Ein Modellprojekt des Evangelisch-Lutherischen Kindertagesstättenwerks Lübeck gGmbH, des Verbands Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. und der Bildungslotsen

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