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Kinderrechte dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben

Der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK) und die Diakonie Schleswig-Holstein bedauern, dass die Chance vertan wurde, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern.

VEK-Geschäftsführer Markus Potten zeigte sich nach dem Scheitern des Vorhabens der Großen Koalition enttäuscht: „Dass die allgemeinen Grundrechte für alle Menschen gelten, ist angesichts der besonderen Rolle von Kindern in unserer Gesellschaft nicht ausreichend. Das hat uns die Corona-Pandemie erneut vor Augen geführt. Kinder müssen in unserer Verfassung mit starker Stimme vertreten sein – das Kindeswohlprinzip, das Recht auf Beteiligung und auf Förderung müssen dabei unentbehrliche Bestandteile sein. Das sind bereits wichtige Grundpfeiler für die Arbeit unserer kirchlich-diakonischen Kindertagesstätten.“

Für Landespastor Heiko Naß wäre eine Verankerung im Grundgesetz ein wichtiges Signal für Kinder, Familien und die Gesellschaft gewesen. „Das hätte konkrete Verbesserungen für die Kinder gebracht. Wichtige politische Entscheidungen, Verwaltungshandeln oder rechtliche Bewertungen müssten dann die Belange von Kindern stärker berücksichtigen. Kinderrechte stärken Familien und schwächen sie nicht Die Regierung hätte mit einem mehrheitsfähigen Gesetzesentwurf beweisen können, dass sie die Rechte von Kindern ernst nimmt.“, so Naß.

Die Diakonie Schleswig-Holstein und der VEK fordern daher nun, dass sich alle Parteien um eine fundierte Lösung bemühen sollen, die die nötige Mehrheit im Bundestag findet. Der Vorstand des VEK geht mit einer klaren Forderung an die Öffentlichkeit: „Kinderrechte müssen angesichts der anstehenden Bundestagswahl von allen Parteien als Thema in den Blick genommen werden. Das Vorhaben nun auf die lange Bank zu schieben oder faule Kompromisse zu beschließen wäre im Sinne der Kinder nicht akzeptabel.“

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