Sprachförderung: Kita-Expertise und Elternrechte verbindlich sichern
Kiel, 06.11.2026 I Die Wohlfahrtsverbände und die Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein unterstützen das Ziel, die Sprachförderung vor der Einschulung zu verbessern. Sie appellieren jedoch an den Landtag, den Gesetzentwurf vor der Verabschiedung nachzubessern: Förderentscheidungen dürfen nicht ohne die Expertise der Kitas und die Beteiligung der Eltern getroffen werden. Auch die Perspektive der Kinder muss ihrem Alter entsprechend berücksichtigt werden. Die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein (LAG) und die Landeselternvertretung (LEV)fordern deshalb, die fachliche Einschätzung der Kitas gleichberechtigt in die Entscheidung über den Förderbedarf einzubeziehen und Eltern verbindlich zu beteiligen.
Die Landesregierung plant, die Sprachförderung vor der Einschulung neu zu regeln. In ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf (Drucksache 20/4654) begrüßen die LAG und die LEV das Ziel und die vorgesehene Förderung in den Kitas. Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf der Schule die Entscheidungskompetenz zuweist und die Kita vor allem als Ort der Durchführung vorsieht.
„Ein guter Schulstart braucht verlässliche Zugänge zu früher Bildung und Übergänge, die Kitas, Schulen und Familien gemeinsam und auf Augenhöhe gestalten. Dafür muss die Kita als Bildungsort gestärkt, ihre Expertise bei Förderentscheidungen berücksichtigt und Eltern müssen frühzeitig einbezogen werden. Sprachförderung braucht außerdem die nötigen Ressourcen“, sagt Heiko Naß, Vorsitzender der LAG FW.
Kitas kennen die Kinder: Ihre Einschätzung muss zählen
Kita-Fachkräfte begleiten Kinder über einen längeren Zeitraum und erleben ihre Entwicklung in unterschiedlichen Alltagssituationen. So können sie vorübergehende Schwankungen im Sprechverhalten besser von einem tatsächlichen Förderbedarf unterscheiden. Sprachbildung und Förderentscheidungen dürfen nicht über die Köpfe der Kinder hinweg erfolgen. Sie sind aktive Gestalter ihrer Bildungsprozesse. Ihre Perspektiven sowie ihr vertrautes Verhalten im Kita-Alltag müssen deshalb altersgerecht einbezogen werden. Die Verbindung von Beziehungsarbeit, Alltagsbeobachtung und Kinderbeteiligung verhindert, dass punktuelle Testungen zur alleinigen Entscheidungsgrundlage werden. Aus Sicht der LAG und der LEV muss die fachliche Einschätzung der Kita deshalb verbindlich und gleichberechtigt neben der Einschätzung der Schule in die Förderentscheidung einfließen.
Eltern müssen informiert und beteiligt werden
Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Kind an der Sprachstandsfeststellung und der vorgesehenen Förderung teilnimmt. Dieser Verpflichtung müssen verbindliche Beteiligungsrechte gegenüberstehen.
„Eltern müssen frühzeitig informiert, vor der Entscheidung angehört und in die Förderplanung einbezogen werden. Eine gelingende Bildungspartnerschaft setzt voraus, dass Kitas, Schulen, weitere Fachkräfte wie Ärzte und Eltern auf Augenhöhe zusammenarbeiten und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Vor allem aber muss ein festgestellter Förderbedarf zu einer Unterstützung führen, die tatsächlich stattfindet und für Familien erreichbar ist“, sagt Melanie Maassen, Co-Vorsitzende der Landeselternvertretung.
Sprachbildung braucht Zeit und verlässliche Strukturen
Sprachbildung entsteht nicht allein durch einzelne Fördermaßnahmen, sondern braucht verlässliche Beziehungen und gute Rahmenbedingungen. Dafür benötigen Kitas ausreichend Zeit und Personal. „Die Fachkräfte in den Kitas kennen die Kinder, ihre Familien und deren Lebensumstände. Damit Sprachbildung im Alltag wirksam sein kann, brauchen sie Zeit für Beziehungsarbeit, die Beratung von Eltern und die Vernetzung mit Schulen und anderen Fachkräften“, sagt Nadine Lenschau, Koordinatorin des Fachausschusses Kita der LAG FW.
Die LAG FW und die Landeselternvertretung fordern:
- Den Zugang zu früher Bildung sichern und Sprachförderung grundsätzlich am vertrauten Bildungsort Kita verankern. Andere Förderorte müssen für Familien verlässlich erreichbar sein.
- Kita und Schule als gleichberechtigte Partner etablieren und klare Zuständigkeiten für den Wechsel des Förderortes festlegen. Die fachliche Einschätzung der Kita muss verbindlich in die Förderentscheidung einfließen.
- Eltern und Kinder aktiv beteiligen: Eltern müssen verständlich über Förderentscheidungen informiert, vor Entscheidungen angehört und in die Förderplanung einbezogen werden. Die Partizipation der Kinder ist als pädagogisches Grundprinzip altersgerecht zu gewährleisten.
- Kitas mit ausreichenden Strukturen und Ressourcen ausstatten: für Beziehungsarbeit, Bildung, Familienberatung und -unterstützung, Vernetzung und administrative Aufgaben. Dazu gehören auch eine verbindliche Qualifizierung der Fachkräfte und die Gewährleistung, dass zusätzliche Aufgaben nicht zulasten der regulären Betreuung gehen.
- Kleinere Gruppen ermöglichen, statt die Finanzierung auf Sprint-Mittel und sinkende Kinderzahlen zu stützen.
- Träger und Elternvertretungen verbindlich beteiligen und die bisherigen Modellphasen fachlich auswerten, bevor die Regelung flächendeckend eingeführt wird.
Die Zusammenarbeit von Kitas, Schulen und Familien muss weiterentwickelt werden, damit Kinder bedarfsgerecht und verlässlich unterstützt werden.
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